Gültig ab 01.01.2024
Die hier vorgenommenen Berechnungen beziehen sich auf das Beitragsjahr, das dem derzeit laufenden Jahr vorausgeht (Jahr N-1). Die Berechnungen sind nicht verbindlich. Die Erläuterungen zur Beitragsverfügung, die Sie von Ihrer Ausgleichkasse erhalten, enthalten weitere Informationen zu den Berechnungsgrundlagen und den Sätzen. Für verbindliche Auskünfte wollen Sie sich an Ihre Ausgleichskasse wenden.
* Wenn Sie das Referenzalter bereits erreicht haben oder es im Laufe des Beitragsjahres erreichen werden, haben Sie bis zum 31. Dezember des Beitragsjahres Zeit, Ihre Ausgleichskasse darüber zu informieren, dass Sie den Rentnerfreibetrag nicht anwenden möchten. Ohne diese Information wird die Ausgleichskasse den Freibetrag automatisch abziehen. Die Wahl, den Freibetrag nicht anzuwenden, ist erst ab dem Beitragsjahr 2024 möglich.
© Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, 2024Datum: 12.10.2024