Gültig ab 01.01.2023

Grunddaten
Ergebnis der Berechnung
Abzug
Betrag


Die Berechnungen sind nicht verbindlich. Die Erläuterungen zur Beitragsverfügung, die Sie von Ihrer Ausgleichkasse erhalten, enthalten weitere Informationen zu den Berechnungsgrundlagen und den Sätzen. Für verbindliche Auskünfte wollen Sie sich an Ihre Ausgleichskasse wenden.

* Wird das Rentenalter im Lauf des Beitragsjahres erreicht, können wegen des Rentnerfreibetrags, der nur pro rata zu berücksichtigen ist, leichte Rechnungsdifferenzen auftreten.

© Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, 2023Datum: 02.12.2023